Texte intégral
Amtsgericht Düsseldorf — 92e VI 371/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-05-19
Aktenzeichen: 92e VI 371/24
ECLI: ECLI:DE:AGD:2025:0519.92E.VI371.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 92e
Tenor
In der Nachlassangelegenheit
nach der am 00.00.0000 in O. verstorbenen deutschen Staatsangehörigen U., geborene M., geboren am 00.00.0000 in Z.,
mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in O., Vereinigtes Königreich
beteiligt:
Herr G., geboren am 00.00.0000, K., Niederlande,
Antragsteller
hat das Amtsgericht Düsseldorf
am 19.05.2025
durch den Richter am Amtsgericht Q.
beschlossen:
Der Beschwerde des Antragstellers vom 12.05.2025 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf - Nachlassgericht - vom 08.04.2025 wird nicht abgeholfen.
Die Akte wird dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung über die Beschwerde vorgelegt.