513 C 58/08•Amtsgericht Dortmund, 2009-02-05, 513 C 58/08
Amtsgericht Dortmund, 2009-02-05, 513 C 58/08
513 C 58/08Tribunal de première instance5 févr. 2009
Regest
Der einzelne Wohnungseigentümer hat gegen den Verwalter keinen Anspruch auf Rückzahlung evtl. unberechtigter Abhebungen vom Gemeinschaftskonto an die Wohnungseigentümer, wenn er nicht ermächtigt ist. Ihm steht auch kein Auskunftsanspruch gegen den Verwalter zu.
Texte intégral
Amtsgericht Dortmund — 513 C 58/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-05
Aktenzeichen: 513 C 58/08
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2009:0205.513C58.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Normen: § 812 I BGB
Leitsätze
Der einzelne Wohnungseigentümer hat gegen den Verwalter keinen Anspruch auf Rückzahlung evtl. unberechtigter Abhebungen vom Gemeinschaftskonto an die Wohnungseigentümer, wenn er nicht ermächtigt ist. Ihm steht auch kein Auskunftsanspruch gegen den Verwalter zu.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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