512 C 75/09•Amtsgericht Dortmund, 2010-03-30, 512 C 75/09
Amtsgericht Dortmund, 2010-03-30, 512 C 75/09
512 C 75/09Tribunal de première instance30 mars 2010
Texte intégral
Amtsgericht Dortmund — 512 C 75/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-30
Aktenzeichen: 512 C 75/09
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2010:0330.512C75.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
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Den Beklagten wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 € ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt, ihr Wohnungseigentum R gewerblich zu Zwecken der Unterbringung stets kurzzeitig wechselnder Personen ohne Zustimmung des Verwalters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft zu nutzen oder zu vermieten.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 1/3 und die Beklagten zu 2/3.
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Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
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Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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Der Streitwert für den Antrag aus dem Schriftsatz vom 01.12.2009 in Verbin-dung mit dem Schriftsatz vom 11.12.2009 wird auf 6.000,00 € und der Streit-wert für den Antrag aus dem Schriftsatz vom 02.03.2010 auf 3.000,00 € fest-gesetzt.
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