Amtsgericht Dortmund, 2012-04-03, 425 C 2424/11

425 C 2424/11Tribunal de première instance3 avr. 2012

Texte intégral

Amtsgericht Dortmund — 425 C 2424/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-03

Aktenzeichen: 425 C 2424/11

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2012:0403.425C2424.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt an den Kläger 175,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 07.12.2010 zu zahlen.

Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von den Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung der Rechtsanwälte Fricke und Nunnemann in Höhe von 46,41 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 90% und die Beklagten zu 10%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten bleibt nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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