Amtsgericht Dortmund, 2017-05-26, 729 Ds 121/17

729 Ds 121/17Tribunal de première instance26 mai 2017

Texte intégral

Amtsgericht Dortmund — 729 Ds 121/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-26

Aktenzeichen: 729 Ds 121/17

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2017:0526.729DS121.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 729 Ds

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

In Tatmehrheit mit falscher Verdächtigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch drei Jahren keine Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.

-§§ 21 StVG, 164, 53, 69 a StGB -

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