Amtsgericht Duisburg, 2005-10-05, 53 C 3719/03

53 C 3719/03Tribunal de première instance5 oct. 2005

Texte intégral

Amtsgericht Duisburg — 53 C 3719/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-05

Aktenzeichen: 53 C 3719/03

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2005:1005.53C3719.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 53. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.060,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2003 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 83 % und dem Kläger zu 17 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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