Texte intégral
Amtsgericht Duisburg — 51 C 2411/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-03-15
Aktenzeichen: 51 C 2411/20
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2021:0315.51C2411.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
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- Die Klage wird abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.