Amtsgericht Essen, 2017-06-09, 106 F 103/16

106 F 103/16Tribunal de première instance9 juin 2017

Texte intégral

Amtsgericht Essen — 106 F 103/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-09

Aktenzeichen: 106 F 103/16

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2017:0609.106F103.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 106 F

Tenor

Auf Grund der Verpflichtung aus dem vollstreckbarem Beschluss des Amtsgerichts Essen im vorl. Verfahren vom 25.1.2017 wird gem. § 89 FamFG angeordnet:

Gegen den Kindesvater wegen Verstoßes gegen die im vorerwähnten Titel bezeichneten Umgangspflicht am 29. - 30.4.17 und 13. - 14.05.2017 ein an die Gerichtskasse zu zahlendes Ordnungsgeld in Höhe von jeweils 300,00 Euro festgesetzt, sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für jeweils 100,00 Euro ein Tag Ordnungshaft.

Der nächste Umgang beginnt am 24.6.2017.

Auch ist nur das Verfahren hins. der bisherigen Ordnungsgeldbeschlüsse beim OLG anhängig. Hins. der Sanktionen für eine evtl. Nichteinhaltung der Folgetermine bleibt das AG zuständig.

Verfahrenswert 600 Euro

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