Texte intégral
Amtsgericht Essen — 196 C 6/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-08-20
Aktenzeichen: 196 C 6/20
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2020:0820.196C6.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 196 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin folgende Unterlagen und Belege herauszugeben:
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- sämtliche EDV-Daten betreffend die Wohnungseigentümergemeinschaft L in Essen mit Ausnahme des E-Mail-Verkehrs,
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- Wohnflächenberechnung aller Wohnungen und Flächenberechnung der Kellergeschosse der jeweiligen Häuser: WE 1 - 6, L 4, WE 7 - 12, L 6, WE 13 - 18, L 8, WE 19 - 23, L 10, WE 24 - 29, L 12,
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- Kubikmeterangabe aller Wohnungen WE 1 - 6, L 4, WE 7 - 12, L 6, WE 13 - 18, L 8, WE 19 - 23, L 10, WE 24 - 29, L 12,
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- Grundrisse aller Wohnungen WE 1 - 6, L 4, WE 7 - 12, L 6, WE 13 - 18, L 8, WE 19 - 23, L 10, WE 24 - 29, L 12,
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- Grundbuchauszüge aller Wohnungen WE 1 - 6, L 4, WE 7 - 12, L 6, WE 13 - 18, L 8 WE 19 - 23, L 10, WE 24 - 29, L 12,
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- Aufteilungsplan des Objektes,
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- sämtliche Einzelhausgeldabrechnungen der Jahre 2012 und 2013,
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- sämtliche Heizkostenabrechnungen der Jahre 2011 bis 2013,
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- sämtliche verbuchte Belege der Jahre 2011 bis 2013,
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- Unterlagen zur Heizungserneuerung im Jahr 2011/2012.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 10 % die Klägerin und zu 90 % die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.