Texte intégral
Amtsgericht Essen-Borbeck — 12 F 128/16 UE — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-09-11
Aktenzeichen: 12 F 128/16 UE
ECLI: ECLI:DE:AGE2:2020:0911.12F128.16UE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Tenor
Der Antragsteller wird verpflichtet, an die Antragsgegnerin Unterhalt für den Zeitraum nach Aufhebung der Ehe – 26.03. bis 30.09.2019 – in Gesamthöhe von 2.134,00 EUR zu zahlen und diese in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.