Amtsgericht Schwelm, 2015-09-04, 20 C 34/14

20 C 34/14Tribunal de première instance4 sept. 2015

Texte intégral

Amtsgericht Schwelm — 20 C 34/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-04

Aktenzeichen: 20 C 34/14

ECLI: ECLI:DE:AGEN1:2015:0904.20C34.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 1.804,86 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem vierten 5.9.2013 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen, die durch den Unfall vom 3.9.2013 entstanden sind oder entstehen werden.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 78,90 EUR für die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.1.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Den Beklagten werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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