Texte intégral
Amtsgericht Schwelm — 41 M 476/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-09-18
Aktenzeichen: 41 M 476/17
ECLI: ECLI:DE:AGEN1:2020:0918.41M476.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zwangsvollstreckungsabteilung
Tenor
wird der monatlich pfändungsfreie Betrag des Pfändungsschutzkontos (IBAN: DEXX XXXX XXXX XXXX XXXX XX) zu der mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des hiesigen Amtsgerichts vom 22.03.2017 (Geschäftsnummer: 41 M 476/17 ausgesprochenen Pfändung der Forderung der Schuldnerin auf Auszahlung des Kontoguthabens bei der oben genannten Drittschuldnerin gemäß §§ 850k, 850f Abs. 2 ZPO in Abänderung des Beschlusses vom 15.05.2017 festgesetzt auf 832,00 EUR.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Die Wirkungen des Beschlusses werden vom Eintritt der Rechtskraft abhängig gemacht.