Amtsgericht Euskirchen, 2011-10-04, 17 C 388/11

17 C 388/11Tribunal de première instance4 oct. 2011

Texte intégral

Amtsgericht Euskirchen — 17 C 388/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-04

Aktenzeichen: 17 C 388/11

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2011:1004.17C388.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.688,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 30 %, die Beklagte 70 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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