Texte intégral
Amtsgericht Euskirchen — 11 M 2512/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-02-07
Aktenzeichen: 11 M 2512/21
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2022:0207.11M2512.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 11
Tenor
Die Erinnerung der Bezirksrevisorin vom 00.00.0000 gegen die Kostenrechnung des Obergerichtsvollziehers F. vom 00.00.0000 in der Sonderakte DR N01 wird zurückgewiesen.
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung und der unterschiedlichen Handhabung im Landgerichtsbezirk wird die Beschwerde zugelassen.