Texte intégral
Amtsgericht Gelsenkirchen — 409 C 435/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-05-08
Aktenzeichen: 409 C 435/22
ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2023:0508.409C435.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 409
Normen: BGB § 123
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung abzuwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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Streitwert: 1.022,47 €.