Amtsgericht Hamm, 2007-09-13, 17 C 353/07

17 C 353/07Tribunal de première instance13 sept. 2007

Regest

Die Rücknahme einer negativen Bewertung bei ebay kann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden, sondern muss der Entscheidung im Hauptverfahren vorbehalten bleiben.

Texte intégral

Amtsgericht Hamm — 17 C 353/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-13

Aktenzeichen: 17 C 353/07

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2007:0913.17C353.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilrichter

Normen: ZPO §§ 935, 940

Leitsätze

Die Rücknahme einer negativen Bewertung bei ebay kann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden, sondern muss der Entscheidung im Hauptverfahren vorbehalten bleiben.

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 1.000,00 € festgesetzt.

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