Amtsgericht Hamm, 2014-03-28, 3 F 37/14

3 F 37/14Tribunal de première instance28 mars 2014

Regest

Kinder, die ihren Aufenthaltsort zwischen verschiedenen Ländern häufig gewechselt haben und entwurzelt sind, haben keinen gewöhnlichen Aufenthalt i.S.d. Art. 3 HKÜ. Zusatz: Die gegen die Entscheidung eingelegte Beschwerde wurde am 15.05.2014 zurückgenommen, nachdem das OLG Hamm ( II-11 UF 74/14) angegeben hatte: "Der Senat wies darauf hin, dass er die für die Entscheidung des Verfahrens wesentliche Frage des gewöhnlichen Aufenthalts der Kinder ebenso beurteile wie das Amtsgericht Hamm in seinem Beschluss vom 28.03.2014".

Texte intégral

Amtsgericht Hamm — 3 F 37/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-28

Aktenzeichen: 3 F 37/14

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2014:0328.3F37.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: Art. 3 HKÜ

Leitsätze

Kinder, die ihren Aufenthaltsort zwischen verschiedenen Ländern häufig gewechselt haben und entwurzelt sind, haben keinen gewöhnlichen Aufenthalt i.S.d. Art. 3 HKÜ.

Zusatz: Die gegen die Entscheidung eingelegte Beschwerde wurde am 15.05.2014 zurückgenommen, nachdem das OLG Hamm ( II-11 UF 74/14) angegeben hatte: "Der Senat wies darauf hin, dass er die für die Entscheidung des Verfahrens wesentliche Frage des gewöhnlichen Aufenthalts der Kinder ebenso beurteile wie das Amtsgericht Hamm in seinem Beschluss vom 28.03.2014".

Tenor

Haupt- und Hilfsantrag werden zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 4.000 EUR festgesetzt.

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