Amtsgericht Herne, 2010-11-24, 9 C 130/10

9 C 130/10Tribunal de première instance24 nov. 2010

Texte intégral

Amtsgericht Herne — 9 C 130/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-24

Aktenzeichen: 9 C 130/10

ECLI: ECLI:DE:AGHER1:2010:1124.9C130.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 790,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.04.2010 zu zahlen, sowie den Kläger von Rechtsanwaltsgebühren der Rechtsanwälte O in Höhe von 272,87 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 56% und den Beklagten zu 44% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht jeweils die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.