Amtsgericht Herne, 2013-12-16, 28 C 46/13

28 C 46/13Tribunal de première instance16 déc. 2013

Texte intégral

Amtsgericht Herne — 28 C 46/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-16

Aktenzeichen: 28 C 46/13

ECLI: ECLI:DE:AGHER1:2013:1216.28C46.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht Herne

Tenor

Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit hinsichtlich des Zahlungsantrages Nr. 1 in der Hauptsache erledigt hat.

Der Beklagte wird verurteilt, die außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Beauftragung der Klägervertreter i. H. v. 402,82 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. Juli zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 600,00 EUR abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.