Amtsgericht Herne-Wanne, 2015-08-31, 14 C 197/15

14 C 197/15Tribunal de première instance31 août 2015

Texte intégral

Amtsgericht Herne-Wanne — 14 C 197/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-31

Aktenzeichen: 14 C 197/15

ECLI: ECLI:DE:AGHER2:2015:0831.14C197.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 36,46 EUR (in Worten: sechsunddreißig Euro und sechsundvierzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.03.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von den außergerichtlichen, nicht mit der Verfahrensgebühr zu verrechnenden Gebühren der Rechtsanwälte M in Höhe von netto 35,10 EUR freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die Kosten der Verweisung an das zuständige Amtsgericht Herne-Wanne, welche der Kläger trägt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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