Amtsgericht Medebach, 2017-03-22, 3 C 105/16

3 C 105/16Tribunal de première instance22 mars 2017

Texte intégral

Amtsgericht Medebach — 3 C 105/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-22

Aktenzeichen: 3 C 105/16

ECLI: ECLI:DE:AGHSK2:2017:0322.3C105.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Tenor

Der folgende in der Eigentümerversammlung vom 11.06.2016 gefasste Beschluss wird für nichtig erklärt:

  • TOP 2 der Versammlungsniederschrift mit folgendem Wortlaut: „Haus 24: Die Instandhaltungsrücklage für 2016 wird einstimmig auf 5.000 EUR festgesetzt. Die Wirtschaftspläne 2016 werden im Punkt : Rücklage geändert und von allen Eigentümern einstimmig genehmigt."

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 14 % und die Beklagten zu 86 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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