Amtsgericht Höxter, 2005-09-09, 6 F 143-05

6 F 143-05Tribunal de première instance9 sept. 2005

Texte intégral

Amtsgericht Höxter — 6 F 143-05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-09

Aktenzeichen: 6 F 143-05

ECLI: ECLI:DE:AGHX1:2005:0909.6F143.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab März 2005 bis zum / 05. eines jeden Monates

a) für die am … geborene H über den mit Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt der Stadt M -Urkunden-Register-Nr. … - anerkannten Betrag in Höhe von 177,00 € weitere 127,00 €.

b) für den am … geborenen H über den mit Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt der Stadt M -Urkunden-Register-Nr. … - anerkannten Betrag in Höhe von 150,00 € weitere 94,00 €,

c) für die am … geborene H über den mit Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt der Stadt M - Urkunden-Register-Nr. … - anerkannten Betrag in Höhe von 150,00 € weitere 94,00 € monatlichen Unterhalt zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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