Amtsgericht Köln, 1995-05-24, 207 C 609/93

207 C 609/93Tribunal de première instance24 mai 1995

Texte intégral

Amtsgericht Köln — 207 C 609/93 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 1995-05-24

Aktenzeichen: 207 C 609/93

ECLI: ECLI:DE:AGK:1995:0524.207C609.93.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: Abteilung 207

Tenor

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagten jeweils 1.000,00 DM nebst 4% Zinsen seit dem 10.03.1995 zu zahlen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlußentscheidung vorbehalten.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung jedes der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 1.100,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten jeweils vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheitsleistung können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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