Amtsgericht Köln, 2012-02-07, 133 C 325/10

133 C 325/10Tribunal de première instance7 févr. 2012

Texte intégral

Amtsgericht Köln — 133 C 325/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-07

Aktenzeichen: 133 C 325/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0207.133C325.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 133

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.040,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.05.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Tatbestand

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