Amtsgericht Köln, 2015-04-29, 220 C 482/14

220 C 482/14Tribunal de première instance29 avr. 2015

Texte intégral

Amtsgericht Köln — 220 C 482/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-29

Aktenzeichen: 220 C 482/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0429.220C482.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 220

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, den Einbau von jeweils einem Rauchmelder in Flur, Wohn- sowie Schlafzimmer der Marke Brunata Metrona Funksystem Star in der Wohnung im 3. OG links des Hauses O Straße Köln, zu dulden

sowie hierzu

der Klägerin und den von der Klägerin beauftragten Handwerkern nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von mindestens einer Woche Zutritt zu den Räumen der Wohnung im 3. OG links des Hauses O. Straße Köln, werktags zwischen 8 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 18 Uhr zu gewähren und zwar durch Öffnen sämtlicher Türen zu den genannten Räumen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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