Amtsgericht Köln, 2015-11-27, 124 C 344/15

124 C 344/15Tribunal de première instance27 nov. 2015

Texte intégral

Amtsgericht Köln — 124 C 344/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-27

Aktenzeichen: 124 C 344/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1127.124C344.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 124

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Leistungsfall betreffend der Angelegenheit "Widerruf Darlehensvertrag gegen die Kreissparkasse Köln mit der Darlehensnummer 0000000000" eingetreten ist und die Beklagtenseite den Klägern Deckung für die außergerichtliche Vertretung zu gewähren hat.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Kläger Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

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