Amtsgericht Köln, 2016-03-17, 140 C 243/15

140 C 243/15Tribunal de première instance17 mars 2016

Texte intégral

Amtsgericht Köln — 140 C 243/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-17

Aktenzeichen: 140 C 243/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0317.140C243.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 140

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 2) 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 17.09.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Der Kläger zu 1) trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2) zu 17 % und die Beklagte zu 83 %.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Berufung wird zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.