Amtsgericht Köln, 2016-05-31, 133 C 56/15

133 C 56/15Tribunal de première instance31 mai 2016

Regest

Unwirksamer Ausschluss des Kündigungsrechtes aus § 649 BGB in AGB einer Fluggesellschaft

Texte intégral

Amtsgericht Köln — 133 C 56/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-31

Aktenzeichen: 133 C 56/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0531.133C56.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 133

Leitsätze

Unwirksamer Ausschluss des Kündigungsrechtes aus § 649 BGB in AGB einer Fluggesellschaft

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 341,19 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 23. November 2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des je zu vollsteckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird gemäss § 511 Abs. 4 S. 1 ZPO zugelassen.

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