Texte intégral
Amtsgericht Köln — 111 C 569/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-04-22
Aktenzeichen: 111 C 569/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0422.111C569.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 111
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.