Texte intégral
Amtsgericht Köln — 530 Ds 265/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-10-06
Aktenzeichen: 530 Ds 265/21
ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:1006.530DS265.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 530
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Nachstellung in zwei Fällen, davon einmal in Tateinheit mit versuchter Nötigung und Sachbeschädigung, und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
acht (8) Monaten
verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt der Angeklagte.
Die beiden sichergestellten GPS-Geräte werden eingezogen.
- §§ 238 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 4 a.F., 240 Abs. 1, Abs. 2, 303 Abs. 1, 22, 23, 52, 53, 56, 74 StGB, §§ 1, 4 Abs. 1 Nr. 2 GewSchG -