Texte intégral
Amtsgericht Köln — 203 C 144/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-01-09
Aktenzeichen: 203 C 144/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0109.203C144.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 203
Normen: BGB § 566 Abs. 1
Leitsätze
§566 BGB findet auf die Erbauseinandersetzung weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung.
Eine Vereinbarung zum Übergang von Lasten und Nutzungen enthält keine Ermächtigung des Erwerbers zur Ausübung von Gestaltungsrechten (hier: dem Ausspruch der Kündigung).
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.