Texte intégral
Amtsgericht Köln — 149 C 119/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-07-21
Aktenzeichen: 149 C 119/23
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0721.149C119.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 149
Normen: VO (EG) Nr. 261/2004; Art. 3 Abs. 2
Leitsätze
In Fällen, in denen der Fluggast weiß, dass der gebuchte Flug sich um drei oder mehr Stunden verspäten wird, muss er grundsätzlich zur Abfertigung erscheinen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).