Texte intégral
Amtsgericht Köln — 126 C 405/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-11-14
Aktenzeichen: 126 C 405/24
ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:1114.126C405.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 126
Normen: VO (EG); 261/2004, Art. 5, 261/2004 Art. 7, 261/2004 Art. 12 Abs. 2 lit. I
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 250,00 EUR (insgesamt 1.250,00 EUR) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.07.2024 zu zahlen.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.