Amtsgericht Kleve, 1999-01-15, 3 C 582/98

3 C 582/98Tribunal de première instance15 janv. 1999

Regest

Eine Verzögerung von rd. 6 Stunden rechtfertigt bei einer Flugreise in die Dominikanische Republik einen Fehler der Reiseleitung noch nicht. Der Zwang zum Tragen von Plastikarmbändern am Urlaubsort stellt keine Störung der Reiseleistung dar.

Texte intégral

Amtsgericht Kleve — 3 C 582/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-01-15

Aktenzeichen: 3 C 582/98

ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:1999:0115.3C582.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Normen: BGB 651 d

Leitsätze

Eine Verzögerung von rd. 6 Stunden rechtfertigt bei einer Flugreise in die Dominikanische Republik einen Fehler der Reiseleitung noch nicht.

Der Zwang zum Tragen von Plastikarmbändern am Urlaubsort stellt keine Störung der Reiseleistung dar.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,-- DM abwenden, wenn nicht die

Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

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