Texte intégral
Amtsgericht Kleve — 36 C 61/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-09-07
Aktenzeichen: 36 C 61/19
ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2020:0907.36C61.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: ZPO § 119
Leitsätze
Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe scheidet aus, wenn bei Antragstellung bereits alle Kosten des Rechtsstreits angefallen sind.
Tenor
wird der Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten vom XXX zurückgewiesen.
Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt (§ 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO).