Texte intégral
Amtsgericht Krefeld — 29 XIV (B) 41 /20 1515393 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-02-07
Aktenzeichen: 29 XIV (B) 41 /20 1515393
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2020:0207.29XIV.B41.20.1515.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
wird auf Antrag der –Stadt Krefeld vom 7.2.2020 gemäß §§ 415 ff. FamFG, 62 Abs.3, Abs.4 Aufenthaltsgesetz Abschiebungshaft (Sicherungshaft) bis zum 3.4.2020 angeordnet.
Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung.
Diese tritt mit der erfolgten Bekanntgabe dieses Beschlusses an den Betroffenen und die Verwaltungsbehörde ein (§ 422 FamFG).
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Dolmetscherkosten.