Amtsgericht Lemgo, 2017-11-02, 9 F 73/17

9 F 73/17Tribunal de première instance2 nov. 2017

Regest

Zur Zuweisung der Ehewohnung gemäß § 1568a GBG zwei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung (Entscheidung wurde abgeändert durch Beschluss des OLG Hamm vom 27.02.2018, 9 UF 211/17

Texte intégral

Amtsgericht Lemgo — 9 F 73/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-11-02

Aktenzeichen: 9 F 73/17

ECLI: ECLI:DE:AGLE:2017:1102.9F73.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter

Normen: BGB § 1568a

Leitsätze

Zur Zuweisung der Ehewohnung gemäß § 1568a GBG zwei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung (Entscheidung wurde abgeändert durch Beschluss des OLG Hamm vom 27.02.2018, 9 UF 211/17

Tenor

Dem Antragsteller wird die Ehewohnung in B. zur alleinigen Nutzung zugewiesen.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Wohnung zu verlassen und an den Antragsteller nebst sämtlicher zur Wohnung bzw. zum Haus gehörender Schlüssel herauszugeben.

Es wird eine Räumungsfrist gewährt bis zum 31.03.2018.

Die Gerichtskosten tragen beide Seiten je zur Hälfte. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Verfahrenswert: 4000,00 EUR (§ 48 Abs. 1 FamGKG).

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