Amtsgericht Leverkusen, 2009-12-09, 30 F 22/09

30 F 22/09Tribunal de première instance9 déc. 2009

Texte intégral

Amtsgericht Leverkusen — 30 F 22/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-09

Aktenzeichen: 30 F 22/09

ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2009:1209.30F22.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 30 für Familiensachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit von April 2007 bis einschließlich März 2009 einen Betrag von insgesamt 1.680,-- € zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 2/3 und der Kläger zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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