Amtsgericht Leverkusen, 2018-03-06, 21 C 230/15

21 C 230/15Tribunal de première instance6 mars 2018

Texte intégral

Amtsgericht Leverkusen — 21 C 230/15 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-06

Aktenzeichen: 21 C 230/15

ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2018:0306.21C230.15.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, das auf dem Grundstück der Kläger im nordwestlichen Bereich errichtete Fundament vom Grundstück der Kläger zu entfernen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu 2/3, die Beklagte zu 1/3 zu tragen.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,- EUR. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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