Amtsgericht Blomberg, 2007-05-08, 1 Cs 37 Js 86/07

1 Cs 37 Js 86/07Tribunal de première instance8 mai 2007

Regest

Die fahrlässige Begehung des Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzt ein vorwerfbares Nichtwissen voraus. Ein Vater, der bauliche - die Erlaubnispflicht begründende - Veränderungen an der durch seinen Sohn allein genutzten Mofa nicht bemerkt hat, ist nicht nach § 21 Abs, 2 Nr. 1 StVG zu bestrafen, wenn für ihn keine konkreten Verdachtsmomente bestanden haben.

Texte intégral

Amtsgericht Blomberg — 1 Cs 37 Js 86/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-08

Aktenzeichen: 1 Cs 37 Js 86/07

ECLI: ECLI:DE:AGLIP:2007:0508.1CS37JS86.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafrichter

Normen: § 21 Abs. 2 Nr. 1 StVG

Leitsätze

Die fahrlässige Begehung des Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzt ein vorwerfbares Nichtwissen voraus. Ein Vater, der bauliche - die Erlaubnispflicht begründende - Veränderungen an der durch seinen Sohn allein genutzten Mofa nicht bemerkt hat, ist nicht nach § 21 Abs, 2 Nr. 1 StVG zu bestrafen, wenn für ihn keine konkreten Verdachtsmomente bestanden haben.

Tenor

Der Angeklagte wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.