Texte intégral
Amtsgericht Lünen — 8 C 26/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-11-24
Aktenzeichen: 8 C 26/20
ECLI: ECLI:DE:AGLUEN:2020:1124.8C26.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8
Normen: BGB § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte selbst vorher Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.