Amtsgericht Langenfeld, 2010-04-28, 11 C 290/09

11 C 290/09Tribunal de première instance28 avr. 2010

Regest

Ist in einem Partnerschaftsvermittlungsvertrag keine Erfolgsgarantie vereinbart, und hat der Dienstverpflichtete die vereinbarte Anzahl an Partnervorschlägen erbracht, kommt eine Rückforderung der bereits geleisteten Vergütung nur in Betracht, wenn die Vorschläge für den - insoweit darlegungs- und beweispflichtigen - Dienstberechtigten völlig unbrauchbar und wertlos waren.

Texte intégral

Amtsgericht Langenfeld — 11 C 290/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-28

Aktenzeichen: 11 C 290/09

ECLI: ECLI:DE:AGME2:2010:0428.11C290.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Abteilung

Normen: BGB §§ 628, 812

Leitsätze

Ist in einem Partnerschaftsvermittlungsvertrag keine Erfolgsgarantie vereinbart, und hat der Dienstverpflichtete die vereinbarte Anzahl an Partnervorschlägen erbracht, kommt eine Rückforderung der bereits geleisteten Vergütung nur in Betracht, wenn die Vorschläge für den - insoweit darlegungs- und beweispflichtigen - Dienstberechtigten völlig unbrauchbar und wertlos waren.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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