34 C 249/15•Amtsgericht Langenfeld, 2015-12-17, 34 C 249/15
Amtsgericht Langenfeld, 2015-12-17, 34 C 249/15
34 C 249/15Tribunal de première instance17 déc. 2015
Regest
Nutzt der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden das Unfallfahrzeug - ggfs. nach einer Teilreparatur - weiter, dann kann er fiktive Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne den Abzug des Restwertes bereits vor dem Ablauf einer Frist von 6 Monaten verlangen.
Texte intégral
Amtsgericht Langenfeld — 34 C 249/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-17
Aktenzeichen: 34 C 249/15
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2015:1217.34C249.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilabteilung
Leitsätze
Nutzt der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden das Unfallfahrzeug - ggfs. nach einer Teilreparatur - weiter, dann kann er fiktive Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne den Abzug des Restwertes bereits vor dem Ablauf einer Frist von 6 Monaten verlangen.
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Höhe eines Teilbetrages von 512,10 € (Hauptforderung) in der Hauptsache erledigt ist.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Zinsen aus 512,10 € von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz vom 03.07.2015 bis zum 02.11.2015 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.