Amtsgericht Ratingen, 2005-12-14, 3 F 113/05

3 F 113/05Tribunal de première instance14 déc. 2005

Texte intégral

Amtsgericht Ratingen — 3 F 113/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-14

Aktenzeichen: 3 F 113/05

ECLI: ECLI:DE:AGME3:2005:1214.3F113.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.572,95 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2005 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu ¾ und zu gleichen Anteilen die außergerichtlichen Auslagen der Streitverkündeten, die ¼ ihrer Kosten selbst tragen; der Beklagten werden ¼ der Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 110% des von ihr beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.Ihr wird jedoch nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung gegen 110% des gegen sie zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte oder die Streitverkündete vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten

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