Texte intégral
Amtsgericht Mönchengladbach — 127 Ls 32/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-05-07
Aktenzeichen: 127 Ls 32/19
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2020:0507.127LS32.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Jugendschöffengericht
Tenor
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Der Angeklagte ist des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen und der sexuellen Belästigung in zwei Fällen schuldig.
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Der Angeklagte wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
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Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen. Dem Angeklagten werden die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen auferlegt.
Angewandte Vorschriften: §§ 176 Abs. 1, 184i Abs. 1, 53, 56 Abs. 2 StGB