Texte intégral
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 20 C 264/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-02-11
Aktenzeichen: 20 C 264/19
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2022:0211.20C264.19.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.