Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 1997-08-04, 11 C 272/97

11 C 272/97Tribunal de première instance4 août 1997

Regest

Kein Anspruch des Mieters gegen Wasserversorgungsunternehmen, wenn die Vertragsbeziehung mit dem Vermieter besteht.

Texte intégral

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 11 C 272/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-08-04

Aktenzeichen: 11 C 272/97

ECLI: ECLI:DE:AGMH:1997:0804.11C272.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Normen: § 242 BGB

Leitsätze

Kein Anspruch des Mieters gegen Wasserversorgungsunternehmen, wenn die Vertragsbeziehung mit dem Vermieter besteht.

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 11. Juli 1997 wird aufgehoben, die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist für die Beklagte wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 800,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in selber Höhe Sicherheit leistet.

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