Texte intégral
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 13 C 827/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-01-26
Aktenzeichen: 13 C 827/21
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2022:0126.13C827.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Es wird folgender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft V., vertreten durch ihren Verwalter I., V. gefasst:
Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass der Miteigentümer C. die bauliche Veränderung der Terrasse der Erdgeschosswohnung zu entfernen und den ursprünglichen Zustand, wie er aus dem Foto Bl. 15 d. A. ersichtlich ist, wiederherzustellen hat.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 €.