Texte intégral
Amtsgericht Bad Oeynhausen — 24 C 70/25 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-08-22
Aktenzeichen: 24 C 70/25
ECLI: ECLI:DE:AGMI2:2025:0822.24C70.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgerihht
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von weiteren Mietwagenkosten in Höhe von 524,41 € freizustellen durch Zahlung an die Firma
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt gegen ihn vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der jeweilige
Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
- Die Berufung wird zugelassen.