Amtsgericht Menden, 2000-02-22, 4 C 444/05

4 C 444/05Tribunal de première instance22 févr. 2000

Regest

Keine Mietminderung wegen Wohnflächendifferenz bei fehlender Wohnflächenangabe im Mietvertrag und bei den Nebenkosten, wenn nur "ca."-Angabe in der Zeitungsannonce

Texte intégral

Amtsgericht Menden — 4 C 444/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-02-22

Aktenzeichen: 4 C 444/05

ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2000:0222.4C444.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilabteilung

Normen: §§ 535, 536 BGB

Leitsätze

Keine Mietminderung wegen Wohnflächendifferenz bei fehlender Wohnflächenangabe im Mietvertrag und bei den Nebenkosten, wenn nur "ca."-Angabe in der Zeitungsannonce

Tenor

hat das Amtsgericht Menden (Sauerland)

auf die mündliche Verhandlung vom 22.02.2006

durch den Richter am Amtsgericht Sauer

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 2.704,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus 873,81 € seit dem 21.06.2005, aus weiteren 107,43 € seit dem 04.08.2005, aus weiteren 467,00 € seit dem 06.09.2005, aus weiteren 467,00 € seit dem 06.10.2005, aus weiteren 107,43 € seit dem 04.11.2005, aus weiteren 107,43 € seit dem 06.12.2005, aus weiteren 107,43 € seit dem 05.01.2006 sowie aus weiteren 467,00 € seit dem 06.02.2006 zu zahlen,

abzüglich am 16.09.2005 gezahlter 359,57 €, abzüglich am 19.09.2005 gezahlter weiterer 359,57 €, ab-züglich am 03.01.2006 gezahlter weiterer 50,00 € sowie abzüglich am 02.02.2006 gezahlter weiterer 50,00 €.

Hinsichtlich der geleisteten Zahlungen wird die Erledigung des Rechtsstreits festgestellt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vor-läufig vollstreckbar.

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